Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Erbringung von Dienstleistungen von Sebastian Böhm, Mailauth.de, Friedbergstr. 36, 14057 Berlin, E-Mail: hallo@mailauth.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Gegenstand der Leistung

1. Allgemeines

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Konfigurationsleistungen im Bereich E-Mail-Authentifizierungsinfrastruktur. Der Leistungsgegenstand umfasst ausschließlich technische Authentifizierungs- und DNS-Konfigurationen. Nicht Gegenstand der Leistung sind Listenhygiene, Opt-in-Management, Newsletter-Content-Optimierung, CRM-Beratung, Marketing-Automation sowie Maßnahmen zur Steigerung von Öffnungs- oder Klickraten.

2. Paket 1 — Authentication Audit (499 € netto)

Der Auftragnehmer analysiert die E-Mail-Authentifizierungsinfrastruktur des Auftraggebers und erstellt einen schriftlichen Befundbericht. Die Leistung umfasst:

Analyse der DNS-Records (SPF, DKIM, DMARC, MX, PTR/Reverse-DNS) für eine (1) Hauptdomain sowie bis zu zwei (2) Subdomains

Prüfung von bis zu zwei (2) sendenden Systemen bzw. E-Mail-Dienstleistern (ESPs)

Blacklist-Check der Domain anhand gängiger Blacklists

Analyse von bis zu zwei (2) vom Auftraggeber bereitgestellten E-Mail-Header-Dateien (.eml-Format)

Schriftlicher Befundbericht (PDF) mit Ampel-Bewertung und priorisierter Maßnahmenliste

Abschlussgespräch per Video-Call (Dauer: 30 Minuten)

Nicht enthalten ist die Umsetzung der im Bericht empfohlenen Maßnahmen. Die Lieferzeit beträgt 48 Stunden nach vollständigem Eingang aller vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen und Zugangsdaten.

3. Paket 2 — Authentication Setup Standard (1.490 € netto)

Der Auftragnehmer führt die vollständige Konfiguration der E-Mail-Authentifizierungsinfrastruktur des Auftraggebers durch. Die Leistung umfasst alle Leistungen aus Paket 1 sowie:

Konfiguration des SPF-Records (Bereinigung, Einhaltung des DNS-Lookup-Limits gemäß RFC 7208)

Einrichtung von DKIM-Schlüsseln (Mindestlänge 2048 Bit) für alle beauftragten sendenden Systeme

Schrittweiser DMARC-Rollout (initial p=none, Überführung in p=quarantine)

Einrichtung der DMARC-Aggregate-Reporting-Adresse (rua)

Absicherung von Subdomains gegen nicht-autorisierte Nutzung

Übergabe-Dokumentation (PDF) mit Beschreibung der vorgenommenen Konfigurationen

E-Mail-Support für Rückfragen zum durchgeführten Setup (Dauer: 30 Tage, max. 1 Stunde Gesamtaufwand)

Der Leistungsumfang ist begrenzt auf eine (1) Hauptdomain, bis zu zwei (2) Subdomains sowie bis zu zwei (2) sendende Systeme bzw. ESPs. Für jedes weitere sendende System wird ein Aufpreis von 299 € netto berechnet. Die Lieferzeit beträgt 5–7 Werktage nach vollständigem Eingang aller Zugangsdaten.

4. Paket 3a — Monitoring Basic (149 € netto / Monat)

Der Auftragnehmer erbringt laufende Überwachungsleistungen für die E-Mail-Authentifizierungsinfrastruktur des Auftraggebers. Die Leistung umfasst:

Wöchentliche automatisierte Prüfung der Domain auf gängigen Blacklists

Monitoring der DNS-Authentication-Records auf unerwartete Änderungen

Monatliche Auswertung eingehender DMARC-Aggregate-Reports

Monatlicher Statusbericht per E-Mail

Nicht enthalten sind Support-Leistungen, aktive Eingriffe oder Konfigurationsänderungen. Der Auftraggeber wird bei kritischen Befunden (Blacklisting, unerwartete DNS-Änderungen) per E-Mail benachrichtigt. Der Leistungsumfang ist begrenzt auf eine (1) Domain sowie bis zu drei (3) sendende IP-Adressen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei (3) Monate.

5. Paket 3b — Monitoring Plus (349 € netto / Monat)

Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen aus Paket 3a sowie zusätzlich:

Reaktiver Support per E-Mail für Rückfragen und kleinere Konfigurationsanpassungen (inkludiertes Kontingent: 1 Stunde pro Monat)

Prioritätsbearbeitung bei kritischen Alerts (Reaktionszeit: 1 Werktag)

Jährliche Wiederholung des Authentication Audits (Paket-1-Umfang)

Zusätzliche Support-Stunden über das inkludierte Kontingent hinaus werden mit 120 € netto pro Stunde berechnet und vorab kommuniziert. Der Leistungsumfang ist begrenzt auf bis zu zwei (2) Domains sowie bis zu fünf (5) sendende IP-Adressen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei (3) Monate.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Leistungserbringung setzt folgende Mitwirkung des Auftraggebers voraus:

Bereitstellung von Lesezugriff auf das DNS-Verwaltungspanel oder direkte Mitteilung aller relevanten DNS-Records

Bei Paket 2: Bereitstellung von Bearbeitungszugriff auf das DNS-Verwaltungspanel sowie Admin-Zugriff auf alle zu konfigurierenden ESPs

Mitteilung aller genutzten sendenden Systeme und E-Mail-Dienstleister

Bereitstellung von zwei gesendeten E-Mails als .eml-Datei (für die Header-Analyse)

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich zugesagte Lieferzeiten entsprechend.

7. Leistungsgrenzen und Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Konfiguration der beauftragten Authentication-Records. Eine Garantie auf Inbox-Platzierung oder Zustellbarkeit wird ausdrücklich nicht übernommen, da diese von weiteren Faktoren abhängt, die außerhalb des Leistungsumfangs liegen (insbesondere Listenhygiene, Versandverhalten, Empfänger-Engagement und Content-Qualität).

Die Entfernung von Blacklist-Einträgen wird ausschließlich auf Best-Effort-Basis erbracht. Ein Anspruch auf Entfernung innerhalb bestimmter Fristen besteht nicht, da dies vom jeweiligen Blacklist-Betreiber abhängt.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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